Informationen zu Gesuchen

Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen des Antragsformulars die folgenden Informationen vollständig durch. Anträge können am Anfang des Jahres eingereicht werden – wir bitten Sie um eine möglichst frühzeitige Eingabe, damit wir alle Anträge sorgfältig prüfen können.

Download Antragsformular

Das Formular kann direkt am PC oder handschriftlich ausgefüllt werden.

Art der Beiträge und Voraussetzungen

Projekte und Vorhaben in folgenden Bereichen werden unterstützt:

  • Wiedereingliederungsmassnahmen für Kranke und hilfsbedürftige Menschen
    Zum Beispiel Übernahme von Kosten, welche von Krankenkasse und/oder IV nur teilweise oder nicht getragen werden, Transportkosten bei Behinderung, Therapiekosten oder auch Kosten, welche bei einer Umschulung entstehen.
  • Finanzierung von Wohnerleichterungen
    Zum Beispiel in Form eines Beitrags an den Umbau des Bads, der Küche, an die Einrichtung eines Hausnotrufes oder an einen Treppenlift und andere Erleichterungen, welche die Wohnsituation bei einer Behinderung verbessern.
  • Finanzierung von Spezialgeräten
    Zum Beispiel Kostenübernahme eines Rollstuhls, eines Bewegungstrainers, eines Hörgeräts, einer Spezialbrille oder auch die Finanzierung eines Fahrzeugumbaus oder des Unterhalts von Spezialgeräten.
  • Finanzierung von Arbeitserleichterungen / Betreuungserleichterungen für Pflege- und Betreuungspersonen
    Zum Beispiel in Form eines Pflegebetts, eines Patientenlifts, einer Aufstehhilfe
  • Aus- und Weiterbildung von Pflege- und Betreuungspersonal, schwerpunktmässig im Langzeitbereich
    Zum Beispiel Ausbildung Pflegefachfrau/Pflegefachmann HF oder FH, Fachfrau / Fachmann Langzeitpflege und Betreuung, Aktivierungstherapeut/in, Pflegehelfende SRK, Gesundheitsökonomie, CAS Betriebswirtschaft von NGO und weitere

Die finanzielle Unterstützung wird je nach Beitragszweck einmalig oder für einen bestimmten Zeitraum gewährt und kann periodisch ausbezahlt werden. Die Finanzierung eines mehrjährigen Vorhabens ist möglich.

Unterstützt werden nur Vorhaben, die zu einer guten Grundlage oder zur Verbesserung einer Situation im Sinn des Stiftungszwecks führen. Ausgeschlossen sind:

  • Projekte, die durch Subventionen oder andere Zuwendungen der öffentlichen Hand gedeckt sind.
  • Defizitgarantien werden keine übernommen.
  • Vergabungen dürfen nicht in die allgemeine Betriebskasse fliessen; sie müssen für klar definierte Projekte eingesetzt werden.
  • Sammlungen oder Sponsoring werden nicht unterstützt.
  • Lebenshaltungskosten (z.B. Miete, Krankenkassenprämien, Schuldensanierungen, Finanzierung Kindertagesstätte oder Kinderbetreuerin usw.) werden nicht übernommen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie von einer finanziellen Unterstützung profitieren können, schauen Sie auch in die Beispiele unter Unterstützte Projekte

Kostenübernahme von Aus- und Weiterbildungen

Die Stiftung übernimmt Kurskosten der Aus- und Weiterbildung. Diese werden in der Regel nur gewährt an Personen mit

  • einer abgeschlossenen Grundausbildung,
  • einer konkreten Aussicht auf den Erwerb eines anerkannten Berufsausweises im Pflege- oder Betreuungsbereich und
  • der konkreten Absicht, während längerer Zeit in diesem Bereich tätig zu sein.
  • Auch bei Aus- und Weiterbildungen können keine Lebenshaltungskosten (z.B. Miete, Krankenkassenprämien, Schuldensanierungen, Finanzierung Kindertagesstätte oder Kinderbetreuerin usw.) übernommen werden


Ein Gesuch für die finanzielle Unterstützung von Aus- und Weiterbildungen muss enthalten:

  • Aufnahmebestätigung bzw. Abschlussbestätigung der Ausbildungsinstitution
  • Nachweis der genauen Kurskosten mittels Rechnungskopien oder mit aktueller und von der Ausbildungsinstitution unterzeichneter Bestätigung

Gesuche bei anderen Stiftungen/Institutionen

  • Werden für den gleichen Zweck bei anderen Stiftungen/Institutionen Gesuche eingereicht, muss dies im Antragsformular angegeben werden.
  • Wenn Unterstützungen durch andere Stiftungen/Institutionen erfolgen, muss dies der Stiftung sofort mitgeteilt werden. Sind seitens der Stiftung bereits Beiträge ausbezahlt worden, müssen diese ganz oder teilweise zurückerstattet werden.

Eingabefrist und Entscheid

  • Die Gesuche sind mittels unterzeichneten Antragsformulars und den verlangten Beilagen in Papierform möglichst frühzeitig, jedoch bis spätestens 31. Januar an die Adresse der Stiftung einzureichen.
  • Elektronisch übermittelte Gesuche und Unterlagen können leider nicht berücksichtigt werden.
  • Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller werden jeweils im Monat Mai über den Entscheid der Stiftung informiert.
  • Der Entscheid der Stiftung wird nicht begründet und kann nicht angefochten werden.

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